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MitgliedschaftWir beraten abhängig Beschäftigte, d.h. Angestellte, Arbeiter oder Beamte sowie Rentner und Unterhaltsempfänger. Arbeitslos gewordene Mitglieder beraten wir natürlich weiter. Voraussetzung für eine MitgliedschaftDie Beratungsbefugnis ist im Steuerberatungsgesetz geregelt. Wer die Hilfe vom Steuerklar Lohnsteuerhilfeverein e.V. in Anspruch nehmen will, muss Mitglied im Verein werden. Dazu müssen Voraussetzungen erfüllt werden:
Als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist der Wertzuwachs beim Verkauf und nicht der gesamte Veräußerungserlös zu Grunde zu legen. So ist z.B. das reine Veräußern und Neuanlegen von Wertpapieren mit einem Wert von mehr als € 13.000 bzw. € 26.000 nicht schädlich für unsere Beratungsbefugnis. Sollten Sie Fragen zu den Voraussetzung für eine Mitgliedschaft haben, rufen Sie uns einfach an! _______________________________________________________________________________ ©2010 Steuerklar Lohnsteuerhilfeverein e.V. | Marktstraße 3 | D-48431 Rheine | Telefon: +49 (0)5971 980 40 94 | Impressum | Anfahrt |